Zulassungsvoraussetzungen

Über einschlägige Berufserfahrung und einen ersten akademischen Abschluss wird ein effizienter und interaktiver Studienverlauf gefördert. So profitieren unsere Studierende noch weit über das Studium hinaus vom intensiven Austausch mit ihren Kommiliton:innen aus unterschiedlichen Branchen.

Hier finden Sie alle Details zu den Zulassungsvoraussetzungen für die berufsbegleitenden MBA- und Masterprogramme der Quadriga Hochschule Berlin.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Ein erfolgreich abgeschlossenes berufsqualifizierendes Studium (z. B. Diplom, Magister, Staatsexamen, Master oder Bachelor)

  • Insgesamt sind 240 ECTS-Punkte erforderlich. In den meisten Fällen entspricht ein Magister-, Diplom- oder Masterabschluss diesem Umfang.
  • Bachelor- oder vergleichbare Abschlüsse umfassen meist lediglich 180 oder 210 ECTS-Punkte.
  • Fehlende Punkte können durch einschlägige Berufserfahrung ersetzt werden. Dies ist bis zum Umfang von maximal 60 ECTS-Punkten möglich. Somit können auch Studienabschlüsse mit weniger ECTS-Punkten anerkannt werden.

Mehrjährige Berufserfahrung in einem einschlägigen Bereich, davon mindestens ein Jahr nach dem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss.

  • In der Regel sollten Sie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
  • Ein Jahr Berufserfahrung entspricht einer Beschäftigung auf einer Vollzeitstelle.

Das bedeutet beispielsweise: Sie haben ein Jahr auf einer halben Stelle gearbeitet – als Berufserfahrung wird ein halbes Jahr angerechnet.

  • Dabei ist für die Anerkennung nicht relevant, ob Sie während dieses Jahres auf einer oder mehr Stellen tätig waren.

Sehr gute Englischkenntnisse

Internationale Lehrende, Cases und Unterrichtsmaterialen fördern die Qualität und Vielfalt des Studiums. Daher setzen wir entsprechende Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Diese können Sie auf verschiedene Arten nachweisen:

  • Im Rahmen des Assessmentcenters für das Studium bieten wir einen kostenfreien Englischtest an, mit dem Sie die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen können.
  • Gehört die englische Sprache zu Ihrem Arbeitsalltag, wenden Sie sich gerne an unsere Studienleitung, um die  Anforderungen an einen Nachweis durch den Arbeitsgeber zu besprechen.
  • Falls Sie im Vorfeld schon einen anerkannten Nachweis über englische Sprachkenntnisse erbracht haben (TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate o.ä.), der nicht älter als zwei Jahre ist, kann auch dieser anerkannt werden.

Deutschkenntnisse

  • Studienbewerber:innen mit einer Staatsbürgerschaft aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, sollten über Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Stufe C1 verfügen.
  • Nachweise sind in der Regel ein DSH-2-Zertifikat (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder ein Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer anerkannten deutschen Hochschule.

Nachteilsausgleich

  • Ein Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte kann auf Antrag mit den entsprechenden Nachweisen durch den Prüfungs- und Zulassungsausschuss gewährt werden.

Spezifische Zulassungsvoraussetzungen

Die vorausgesetzte Berufserfahrung bezieht sich auf die von Ihnen gewählte Vertiefung. Sie sollten somit fundierte Erfahrungen aus den jeweils relevanten Prozessen der Berufsfelder vorweisen können. Dazu zwei Beispiele aus unserem Studienangebot.

Für den MBA Leadership & Digital Marketing Management können unter anderem anerkannt werden:

  • Mitarbeit in Marketingabteilungen von Unternehmen bzw. Organisationen
  • Erfahrungen aus angrenzenden oder übergreifenden Funktionsbereichen, die direkt in Marketingprozesse involviert sind
  • Tätigkeit in Marketing- und / oder Kommunikationsagenturen

Für den MBA Public Affairs & Leadership kommen unter anderem infrage:

  • Politische Kommunikation innerhalb von Verbänden, Unternehmen, NGOs, Agenturen und weiteren Institutionen
  • Presse- und Medienarbeit für politische oder politiknahe Akteure
  • Tätigkeiten in Dienstleistungsunternehmen der Politikberatung
  • Redaktionelle Tätigkeiten im journalistischen Bereich

Bei Fragen zu den spezifischen Zulassungsvoraussetzungen je Studiengang wenden Sie sich gerne an unseren Studienleiter.

Ihr Kontakt

Henrik Thiesmeyer, Studienleiter
Henrik Thiesmeyer
Studienleiter